Menu
"Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, ist nicht tot. Er ist nur fern. Tot ist nur, wer vergessen wird."Immanuel Kant

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Ein Wahlgrab wird häufig von Eheleute gewählt, da in diesem die Bestattung von mehreren Verstorbenen möglich ist. In einigen Fällen können zusätzlich auch Urnen in Erdgräbern beigesetzt werden. In einem Reihengrab ist es im Allgemeinen nicht möglich, beispielsweise neben seinem Ehepartner begraben zu werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ebenfalls nicht möglich. Wahlgräber hingegen unterliegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und können verlängert werden.

Möglichkeiten bei einem Wahlgrab

Wahlgräber können ein-, zwei- oder mehrstellig sein. Das bedeutet, es können je nachdem ein oder mehrere Verstorbene in einer Grabstätte beigesetzt werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch „Doppelgräber“ genannt und werden häufig von Paaren erworben. Wiederum abhängig von Grabstättenträger, Friedhofssatzung und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder nebeneinander oder übereinander platziert, bei letzterem spricht man oft von so genannten „Tiefgräbern“. Zudem fällt bei einer Erdbestattung im Nachhinein in der Regel die Pflege des Grabes an. Das kann von den Angehörigen selbst übernommen werden oder es kann eine Friedhofsgärtnerei engagiert werden, die die Grabpflege entgeltlich übernimmt.

Ruhezeiten bei Erdbestattungen

Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, daher ist ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung ratsam. Jede Kommune muss diese ihren Bürgern zugänglich machen. Oft ist die Friedhofs- und Gebührenordnung im Internet veröffentlicht. Einige Bundesländer regeln die Ruhezeiten auch in ihren Bestattungsgesetzen.